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Russland hält Todesstrafen-Moratorium aufrecht - Russlands Presse
Thema: Russlands Verfassungsgericht verbietet Todesstrafe
MOSKAU, 30. Oktober (RIA Novosti). Der Kreml wird Wege finden, um das Moratorium zur Aussetzung der Todesstrafe beizubeihalten. Das soll in Dmitri Medwedews Rede vor den Parlamentsabgeordneten gesagt werden, schreiben russische Zeitungen am Freitag.
Eine Möglichkeit, das Moratorium zu verlängern, besteht darin, die Einführung von Geschworenengerichten in Tschetschenien aufzuschieben. Es liegt am Verfassungsgericht und am Gesetzgeber, dem Moratorium die endgültige Fassung geben.
Das Plenum des Obersten Gerichts hatte zuletzt das Verfassungsgericht um Erläuterung ersucht, wie das Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe aufrechterhalten werden könne, wenn die bisherigen Geltungsbedingungen nicht mehr in Kraft seien.
Das Moratorium war 1999 vom Verfassungsgericht verhängt worden und sollte bis zur Einführung von Geschworengerichten in ganz Russland gelten. Als letzte Region vollzieht Tschetschenien diesen Schritt nach bisherigem Stand der Planung am 1. Januar 2010. Am 11. Oktober wurden entsprechende lokale Selbstverwaltungsorgane gewählt. Sie haben die Aufgabe, die Gerichte zu bilden.
"Das Oberste Gericht vertritt die Auffassung, dass die Verordnung des Verfassungsgerichts eine widersprüchliche Rechtspraxis in den Gerichten zur Folge haben kann", heißt es im Schreiben des Obersten Gerichts.
Die Vorgeschichte des Moratoriums erläutert Konstantin Kossatschow, Vorsitzender des auswärtigen Ausschusses der Staatsduma: Als die Russische Föderation dem Europarat beitrat, übernahm sie freiwillig die Verpflichtung, die Todesstrafe bis 1999 aufzuheben. Die europäische Gemeinschaft kam Moskau entgegen, als die Entscheidung unter diversen Vorwänden aufgeschoben wurde.
Russland unterzeichnete das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe verbietet, doch die Ratifizierung durch die Staatsduma ist bis heute nicht erfolgt.
Wie die Zeitung "Wedomosti" im Umfeld der Präsidialverwaltung erfuhr, sei Russland derzeit weder bereit, die Todesstrafe aufzuheben, noch das Protokoll zu ratifizieren, weshalb juristische Mechanismen zum Aufschub der Einführung von Geschworenengerichten in Tschetschenien und andere Wege zur Lösung des Problems erwogen würden.
Wie ein Mitarbeiter aus dem Apparat des tschetschenischen Menschenrechtsbevollmächtigten der Internetzeitung "Gazeta.Ru" sagte, sei kaum damit zu rechnen, dass die Geschworenengerichte in der Republik zum 1. Januar ihre Arbeit aufnähmen. Dafür würden bisher keinerlei Vorbereitungen getroffen.
Nach Ansicht von Anatoli Kutscherena, dem Vorsitzenden der Kommission zur Kontrolle der Rechtsschutzorgane in der Gesellschaftskammer, sollte idealerweise der Artikel im Strafgesetzbuch, der die Anwendung der Todesstrafe regelt, gestrichen werden.
Ein Mitarbeiter der Kreml-Administration sagte gegenüber "Gazeta.Ru", das Moratorium zur Aussetzung der Todesstrafe werde nicht aufgehoben. Der Präsident werde sich zu diesem Thema in seiner Botschaft an das Parlament äußern.
Im Umfeld des Obersten Gerichts hieß es, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung auf die lange Bank schieben könne. Moskau wolle die Frage der Todesstrafe weiter gern als Faustpfand in Gesprächen mit Europa nutzen.
Quellen: "Gazeta.Ru" vom 29.10.09, "Wedomosti" vom 30.10.09.

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