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USA beanspruchen Arktis-Öl und -Gas 960 Kilometer von der Alaska-Küste entfernt

11:51 | 28/ 09/ 2007

WASHINGTON, 28. September (RIA Novosti). Nach Beitritt zur UN-Seerechtskonvention werden die USA das Recht bekommen, Öl- und Gasreserven auf dem Festlandssockel im Nordpolarmeer in einer Entfernung von bis zu 960 Kilometer von der Alaska-Küste zu beanspruchen.

Das sagte US-Vizeaußenminister John Negroponte am Donnerstag im Auswärtigen Ausschuss des US-Senats, wo die Debatte über die Ratifizierung der Seerechtskonvention startete, berichtet RIA-Novosti-Korrespondent aus Washington. Nach den Worten des Vizeaußenministers erheben die USA Anspruch auf einen der flächenmäßig größten Festlandssockels der Welt, der zweimal so groß wie Kalifornien ist. „Die USA sind bereit, ihr Recht auf die in diesem Festlandssockel liegenden Reserven zu verteidigen“, betonte Negroponte. Er rief den Senat auf, die Seerechtskonvention noch während seiner jetzigen Tagung zu ratifizieren.

Bei einer Arktis-Expedition, die von 17. August bis 15. September dauerte, hatten US-Forscher von Bord des Eisbrechers Healy Vermessungen am Boden der Tschuktschensee auf einer Fläche von 70 000 Quadratkilometern vorgenommen.

Anfang August hatte die US-Zeitschrift „Harper's Magazine“ mitgeteilt, dass eine Arbeitsgruppe der US-Regierung bereits seit 2003 heimlich den Meeresboden in der Arktis untersuche, um eine Erweiterung des amerikanischen Festlandssockels mit Öl und Gasreserven beantragen zu können. Einen entsprechenden Antrag wolle Washington bei der UNO einreichen, sobald der Senat die Seerechtskonvention ratifiziert.

Kurz darauf gab die National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) vom US-Handelsministerium den Zweck der Forschungsreise offiziell bekannt. Demnach sollten die Experten die wenig erforschte Seeregion untersuchen, um zu klären, ob sie zum amerikanischen Festlandssockel zugerechnet werden kann. Bisher habe es bereits 2003 und 2004 solche Expeditionen gegeben. „Die Administration erwartet vom US-Senat die Ratifizierung der UN-Seerechtskonvention“, hieß es im NOAA-Bericht.


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