
KIEW, 27. August (RIA Novosti). Überraschende Wendung im Streit um die russische Schwarzmeerflotte in der Ukraine: Dem ukrainischen Kabinett wird vorgeworfen, den Willen des Präsidenten zu ignorieren. Die Pachtkosten für die Marine-Basen werden unterdessen zum neuen Zankapfel.
Wie die ukrainische Sicherheitsratssprecherin Marina Ostapenko am Mittwoch mitteilte, soll die Regierung bis 2. September klären, warum einige Entscheidungen des Präsidenten bisher unerfüllt geblieben sind. Unter anderem gehe es um die Präsenz der russischen Schwarzmeerflotte in der Ukraine.
„Wir warten auf die Antworten. Falls wir Gesetzwidrigkeiten feststellten, werden diese Akten der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt“, so Ostapenko.
Laut dem jüngsten Präsidentenerlass soll die Schwarzmeerflotte im Voraus über ihre Absicht, die ukrainische Grenze zu passieren, informieren. Ob es sich nun konkret um diesen Erlass handelt, hat Ostapenko nicht präzisiert.
Das ukrainische Präsidentensekretariat hatte Regierungschefin Julia Timoschenko zuvor vorgeworfen, in heimlicher Absprache mit Russland zu agieren. Für die Loyalität verspreche ihr der Kreml Unterstützung bei der nächsten Präsidentschaftswahl. Aus diesem Grund habe Timoschenko auf die Kritik am russischen Vorgehen im Kaukasus verzichtet.
Der russisch-ukrainische Streit um die Schwarzmeerflotte geht unterdessen weiter. Präsident Viktor Juschtschenko bemängelt nun die niedrigen Pachtkosten. „Angesichts der neuen finanziellen Verhältnisse müssen die Pachtkosten neu erörtert werden, denn sie wurden festgelegt, als es noch keinen Grundstücksmarkt gab“, sagte Juschtschenko in einem Reuters-Interview.
Er bedauerte auch die Anerkennung Abchasiens und Südossetiens durch den Kreml: „Für die Ukraine ist das inakzeptabel“.
Die Pacht der Marinebasen in der Ukraine kostet Russland zurzeit 98 Millionen US-Dollar jährlich. Laut einem zwischenstaatlichen Vertrag darf die russische Schwarzmeerflotte bis 2017 in der Ukraine bleiben.
Russlands stellvertretender Generalstabschef Anatoli Nogowizyn betonte am Mittwoch: „Gegen den bilateralen Vertrag verstoßen wir prinzipiell in keinem Bereich. Auch der vereinbarte Aufenthaltstermin steht weiterhin fest“.