Panorama
Russlands Verfassungsgericht entscheidet am 3. November über Todesstrafe
Thema: Russlands Verfassungsgericht verbietet Todesstrafe
ST. PETERSBURG, 29. Oktober (RIA Novosti). Das Verfassungsgericht Russlands wird in einer Plenarsitzung am 3. November möglicherweise über die Wiedereinführung der Todesstrafe ab dem 1. Januar 2010 in Russland beraten.
Das teilte die Pressestelle des Gerichts am Donnerstag mit. Am selben Tag hatte das Oberste Gericht das Verfassungsgericht ersucht, über dieses Problem zu entscheiden. Die Frage soll in einer offenen Plenarsitzung behandelt werden.
Am 2. Februar 1999 hatte das Verfassungsgericht ein Moratorium für die Todesstrafe in Russland verhängt. Das Moratorium gilt so lange, bis es in jeder Region Russlands möglich wird, mit der Todesstrafe zu ahndende Verbrechen durch Geschworenengerichte behandeln zu lassen. Bislang ist die Teilrepublik Tschetschenien die einzige Region Russlands, wo es keine Geschworenengerichte gibt. Diese werden aber zum 1. Januar kommenden Jahres gebildet. Somit wird es ab 2010 keine formellen Hindernisse für die Verhängung von Todesstrafen mehr geben.

in den Blog einfügen
Sie können den Link in Ihren Blog kopieren.
Video-Code:
Vorschau:


Twitter






