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Verfassungsgericht zögert mit Entscheidung über Todesstrafe

Thema: Russlands Verfassungsgericht verbietet Todesstrafe

14:22 09/11/2009

MOSKAU, 09. November (RIA Novosti). Die am Montag erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts, ob die Todesstrafe in Russland ab 1. Januar 2010 wieder möglich sein wird , soll nun bis Jahresende kommen.

Nach einer Sitzung des Verfassungsgerichts am Montag sagte dessen Vorsitzender Walerij Sorkin, die Gerichtsuntersuchung zum Thema sei abgeschlossen worden. Der Pressedienst des Gerichts teilte mit, die Entscheidung falle voraussichtlich bis Jahresende.

Michail Krotow, Vertreter von Präsident Dmitri Medwedew im Verfassungsgericht, sagte: „Die Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den Zielen der aktuellen Gerichtsreform. Die Position des Staates und des Staatschefs besteht darin, die Todesstrafe schrittweise abzuschaffen“.

Zurzeit werden in Russland keine Todesstrafen verhängt. Das entsprechende Moratorium wurde am 2. Februar 1999 vom Verfassungsgericht beschlossen.

Laut jenem Beschluss gilt dieses Moratorium, solange es nicht in jeder russischen Region Geschworenengerichte gibt. Heute hat nur noch Tschetschenien keine solchen Gerichte, diese sollen aber ab 1. Januar 2010 dort eingeführt werden. Das Oberste Gericht Russlands hat beim Verfassungsgericht eine Entscheidung zu diesem Thema beantragt.

Die Vertreterin des Justizministeriums im Verfassungsgericht, Jelena Borisenko, erinnerte am Montag, dass der Europarat den vollständigen Verzicht auf die Todesstrafe fordert. Die Wiedereinführung der Todesstrafe würde einen Verstoß gegen das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten.

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