Panorama
EU hofft auf Abschaffung der Todesstrafe in Russland - Ferrero-Waldner
Thema: Russlands Verfassungsgericht verbietet Todesstrafe
BRÜSSEL, 12. November (RIA Novosti). Ihre Hoffnung darauf, dass Russland das Moratorium über die Todesstrafe nicht aufheben wird, hat die EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner am Mittwoch in Brüssel geäußert.
Bei einer Debatte im Europaparlament im Vorfeld des für den 18. November geplanten Russland-EU-Gipfels betonte sie, dass die Todesstrafe "für uns unannehmbar ist und unseren gemeinsamen Wertvorstellungen widerspricht".
Russlands Verfassungsgericht hatte am 9. November auf Antrag des Obersten Gerichts Russlands eine Sitzung abgehalten, die dem Thema Todesstrafe galt. Seinen Beschluss soll das Verfassungsgericht noch vor dem Jahreswechsel bekannt geben.
Wie die EU-Kommissarin hinzufügte, wurde auf dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass Russland gemäß dem Protokoll Nummer sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet ist, die Todesstrafe abzuschaffen. Deshalb werde Moskau voraussichtlich auf eine Aufhebung des Moratoriums über die Todesstrafe verzichten.
"Wir hoffen sehr stark darauf", betonte Ferrero-Waldner.
Beim Beitritt zum Europarat 1996 hatte Russland eine Reihe von Verpflichtungen übernommen, unter anderem hinsichtlich der Unterzeichnung des Protokolls, das die Abschaffung der Todesstrafe vorschreibt. Im Februar 1999 wurde auf dem Territorium Russlands ein Moratorium über die Anwendung der Todesstrafe beschlossen. Dieses soll bis zur Einführung von Schwurgerichten in ganz Russland in Kraft bleiben. Die Republik Tschetschenien soll indes als die letzte Region Russlands die Schwurgerichte auf ihrem Territorium am 1. Januar 2010 zulassen.

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