
MOSKAU, 19. November (RIA Novosti). Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat die Anwendung der Todesstrafe ab 1. Januar 2010 in Russland untersagt. An diesem Tag läuft das zuvor verhängte Moratorium über die Anwendung dieser Höchststrafe in Russland ab.
Wie der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Valeri Sorkin, nach der Verkündung dieses Beschlusses betonte, handelt es sich um eine "endgültige Entscheidung, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann".