
MOSKAU, 10. Januar (RIA Nowosti). Eine Wiederaufnahme von Nuklearforschungen in Iran werde nicht den Bestimmungen des Vertrags über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen widersprechen.
Das geht aus einer offiziellen Erklärung der Botschaft Irans in Russland hervor, die am Dienstag an RIA Nowosti übermittelt wurde.
"Das Recht auf Forschungen und Entwicklung ist ein anerkanntes Recht eines jeden Landes", wird in der Erklärung betont. "Man darf einem Land dieses Recht nicht einschränken oder es gar verweigern."
"Der Punkt 4 des Atomwaffensperrvertrags erkennt dieses Recht für alle Vertragsteilnehmer an, die keine Kernwaffen besitzen, und verpflichtet die anderen Vertragsteilnehmer, diesen Ländern ihre gemeinsame Unterstützung zu erweisen", heißt es weiter in der Erklärung. "Der Artikel 3 des IAEO-Statuts räumt bei allen Vertragsmitgliedern dieses Recht ein und verpflichtet die Agentur, Forschungen auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie zu erleichtern sowie Hilfe bei der Organisation dieser Forschungen zu erweisen."
"Im Interesse der Festigung der Atmosphäre des Vertrauens um sein Nuklearprogramm hat Iran ein freiwilliges Moratorium über die Uran-Anreicherung, über die Forschungen und über die Entwicklung auf diesem Gebiet verhängt."
"Eine Folge dieses Moratoriums war ein riesiger Schaden für das Land und das Ausbleiben von Arbeitsmöglichkeiten für Wissenschaftler und Forscher, die in diesem Bereich tätig waren", wird in der Erklärung betont.
"Die Islamische Republik Iran bekundet ihre Bereitschaft, die Arbeit an der Beseitigung der Unklarheiten um sein friedliches Nuklearprogramm fortzusetzen. Im Rahmen von Verhandlungen ist sie bestrebt, Mechanismen zur Beseitigung der Unklarheiten hinsichtlich des Prozesses der Uran-Anreicherung auf seinem Territorium zu erörtern. Iran ist darum bemüht, die Sicherheit entstehen zu lassen, dass Iran von seinen friedlichen Zielen nicht abweichen wird."